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SWI 1, Jänner 2021, Seite 2

Österreichische Verrechnungspreisrichtlinien „reloaded“ – ausgewählte Aspekte zum Begutachtungsentwurf der VPR 2020

Austrian Transfer Pricing Guidelines Reloaded – Selected Aspects of the VPR 2020 Consultation Draft

Florian Rosenberger

On December 4th, 2020, the Austrian Ministry of Finance published a consultation draft of the updated Austrian Transfer Pricing Guidelines (VPR 2020) on its website. This draft includes a number of comprehensive amendments that are expected to substantially influence local transfer pricing practice. This is reason enough to analyze selected aspects of the VPR 2020 and to address critical issues from an international tax law perspective.

I. Rechtliche Bedeutung der VPR 2020 und der OECD-VPL

Die VPR 2020 werden als Richtlinien und damit als Erlass des BMF neu verlautbart. Sie stellen einen Auslegungsbehelf zum Fremdvergleichsgrundsatz dar und sollen dessen einheitliche Anwendung sicherstellen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. Dementsprechend handelt es sich bei den VPR 2020 um keinen Akt, der einen normativen Inhalt aufweist; eine Bindung von Gerichten besteht daher schon deswegen nicht. Insoweit beschränkt sich die rechtliche Bedeutung der VPR 2020 auf die einer unverbindlichen Zusammenfassung der geltenden Verrechnungspreisbestimmungen bzw ein „Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis“. Steuerpflichtige und andere Rechtsanwender we...

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