Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
TPI 4, August 2021, Seite 115

Die allgemeinen Dokumentationsvorschriften außerhalb des VPDG

Eine kritische Würdigung

Clemens Nowotny

Als Reaktion auf die zahlreichen internationalen Weiterentwicklungen im Bereich Verrechnungspreise, insbesondere infolge der Arbeiten im Rahmen des OECD/G20-BEPS-Projekts, die im Jahr 2017 zu einer umfassenden Änderung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien (OECD-VPL) führten, erfolgten auf nationaler Ebene nunmehr eine umfassende Überarbeitung und Aktualisierung der 2010 veröffentlichten und seit 2011 nicht mehr adaptierten Verrechnungspreisrichtlinien 2010 (VPR 2010) und die Veröffentlichung einer Neufassung in Form des Begutachtungsentwurfs der Verrechnungspreisrichtlinien 2020 (VPR 2020), was aus Sicht der Abgabepflichtigen zu begrüßen ist. Im Rahmen der VPR 2020 idF Begutachtungsentwurf wurden auch die allgemeinen Dokumentationsvorschriften (Kap 3.1) wesentlich adaptiert.

1. Überblick

Im Rahmen des Begutachtungsentwurfs der VPR 2020 wurden auch die allgemeinen Dokumentationsvorschriften (Kap 3.1) wesentlich adaptiert. Ua wurden die maßgeblichen Rechtsgrundlagen, aus welchen eine Dokumentationsverpflichtung außerhalb des Anwendungsbereichs des VPDG abgeleitet wird, nachgeschärft (zB durch Aufnahme eines Verweises auf § 125 BAO, auf die erhöhte Mitwirkungspflicht des § 115 Abs 1 BAO sowie die freie Beweiswürdigung gemäß § 167 Abs 2 BAO) und um zwischen...

Daten werden geladen...