3.7.3. Verhältnis der Verluste zu den Gewinnen oder Überschüssen ( § 2 Abs. 1 Z 2 LVO)
50Dabei ist zu untersuchen, ob Gewinne (Überschüsse), die nach oder während der Verlustphasen anfallen, in Relation zur Höhe der Verluste von wirtschaftlicher Bedeutung sind. Ist dies der Fall, spricht dies - auch bei Auftreten gravierender Verluste im Sinne der Rz 49 - gegen Liebhaberei (VwGH 25.6.2008, 2006/15/0218; VwGH 19.3.2008, 2005/15/0151; VwGH 16.5.2007, 2002/14/0083).
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Zusatzinformationen | |
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Gültig ab: | 01.01.2012 |
Betroffene Normen: | § 2 Abs. 1 Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993 |
Schlagworte: | Verhältnis der Verluste zu den Gewinnen |
Stammfassung: | BMF-010203/0599-VI/6/2011 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at
Fundstelle(n):
AAAAA-76456