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Richtlinie des BMF vom 02.03.2021, 2021-0.103.698
10. Verfahrensrecht

10.4. Anzeige- und Erklärungspflichten

202Wandelt sich eine als Liebhaberei anzusehende Betätigung ab einem bestimmten Zeitpunkt in eine betriebliche Einkunftsquelle, besteht eine Anzeigepflicht gemäß § 120 Abs. 2 BAO.

Wandelt sich eine als Liebhaberei anzusehende Betätigung ab einem bestimmten Zeitpunkt in eine nichtbetriebliche Einkunftsquelle, besteht keine Anzeigepflicht gemäß § 120 Abs. 2 BAO, sondern lediglich die Verpflichtung, gemäß § 42 EStG 1988 bzw. § 43 EStG 1988 Steuererklärungen einzureichen.

203Nach § 120 Abs. 3 BAO ist die Beseitigung der Ungewissheit nur anzeigepflichtig,

  • wenn die Ungewissheit im vorläufigen Bescheid angeführt ist,

  • wenn die angeführte Ungewissheit tatsächlich eine Ungewissheit im Sinne des § 200 Abs. 1 erster Satz BAO ist.

Die gemäß § 120 Abs. 2 und 3 BAO vorzunehmenden Anzeigen haben binnen einem Monat, gerechnet vom Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses, zu erfolgen (nach § 121 BAO). § 108 Abs. 4 BAO (Nichteinrechnung der Tage des Postenlaufes) gilt auch für die Anzeigefrist des § 121 BAO.

Nach § 120 BAO erfolgte Anzeigen unterliegen nicht der Entscheidungspflicht (). Hingegen sind auf Endgültigerklärung ( § 200 Abs. 2 BAO) gerichtete Anbringen entscheidungspflichtig ().


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993
§ 120 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Verweise:
§ 120 Abs. 2 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
§ 42 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 43 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 120 Abs. 3 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
§ 200 Abs. 1 erster Satz BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
§ 120 Abs. 2 und 3 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
§ 121 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
§ 108 Abs. 4 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
§ 200 Abs. 2 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Schlagworte:
Liebhaberei - Voluptuar - Voluptuarbetrieb - Erklärungspflichten - Anzeigepflicht - Ungewissheit
Stammfassung:
BMF-010203/0599-VI/6/2011

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
AAAAA-76456