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EuGH: Erstattung einer aufgrund des Übergangs der Steuerschuld rechtsgrundlos entrichteten Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger
In seinem Urteil vom , C-691/17, PORR Építési Kft., hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob eine aufgrund des Übergangs der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger rechtsgrundlos vom Leistenden entrichtete Umsatzsteuer vom Fiskus als Vorsteuer erstattet werden muss.
Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Die PORR Építési Kft. (im Folgenden kurz: PORR) hatte iZm dem Bau einer Autobahn von mindestens drei Dienstleistungserbringern nach den gewöhnlichen Besteuerungsregeln ausgestellte Rechnungen angenommen, auf denen die Mehrwertsteuer ausgewiesen war. PORR hatte diese Rechnungen bezahlt, die ausgewiesenen Vorsteuerbeträge abgezogen und anschließend deren Erstattung beantragt. Die ungarische Steuerverwaltung nahm indes an, dass die in den betreffenden Rechnungen ausgewiesenen wirtschaftlichen Transaktionen mit einer aus Bautätigkeiten bestehenden Haupttätigkeit in Zusammenhang stünden und nach den einschlägigen ungarischen Vorschriften der Regelung über den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger hätten unterworfen werden müssen. Die Rechnungsaussteller hätten daher die Rechnungen ohne Ausweis der Umsatzsteuer erstellen oder auf...