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SWI-Jahrestagung: Keine Hauptwohnsitzbefreiung für Beamte einer internationalen Organisation
SWI Conference: No Residency Exemption for Officials of International Organizations
On November 15th, 2018, the 13th annual SWI conference was held in Vienna. Various recent cases on international tax law were presented and discussed from the perspective of practitioners, judges, tax auditors, and experts from the tax administration. This contribution summarizes the main points of discussion on a selected case.
I. Sachverhalt
Ein nigerianischer langjähriger leitender Beamter beim OPEC-Fonds in Wien (Beschwerdeführer), Inhaber einer roten Legitimationskarte, die ihm diplomatische Privilegien und Immunitäten bescheinigt, veräußerte eine Liegenschaft in Wien. Der Beschwerdeführer machte die Hauptwohnsitzbefreiung gemäß § 30 Abs 2 EStG geltend. Das Finanzamt versagte dem Beschwerdeführer die Hauptwohnsitzbefreiung mit der Begründung, er wäre als OPEC-Beamter nur beschränkt steuerpflichtig und verfüge deswegen über keinen Wohnsitz in Österreich. Im daraufhin eingebrachten Rechtsmittel vertrat der Beschwerdeführer die Ansicht, dass § 98 und 30 EStG keine Einschränkungen für beschränkt Steuerpflichtige bei der Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiung vorsehen. Die beschränkte Steuerpflicht bei Diplomaten ergebe sich ohnehin nur insoweit, als mit einer internationalen Organisation der Abschluss b...