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Arbeitskräftegestellung unter 183 Tagen durch ausländische Arbeitskräfteverleiher
In EAS 3041 wurde die Ansicht vertreten, dass im Fall eines steuerlich anzuerkennenden Arbeitsgestellungsvertrags der von den Arbeitsgestellungsvergütungen gem. § 99 Abs. 1 Z 5 EStG vorzunehmende Steuerabzug wirtschaftlich betrachtet eine steuerliche Erfassung der den gestellten Arbeitskräften zufließenden Arbeitslöhne darstellt und dass aus dieser Sicht gesehen Art. 15 des DBA das inländische Besteuerungsrecht aufrechterhält.
In EAS 3284 wurde in der Folge eingeräumt, dass unter diesen rechtlichen Gegebenheiten auch die 183-Tage-Klausel der DBA zur Anwendung kommt, der zufolge dem Arbeitnehmer auf der Grundlage von Art. 15 ein Rückerstattungsanspruch zustehen kann.
Die Frage, wie dieser Rückerstattungsanspruch geltend zu machen ist, wird in EAS 3284 nicht behandelt. Dies vor allem deshalb, weil im Durchführungserlass zur DBA-Entlastungsverordnung bereits ein verfahrensrechtlicher Weg hierfür aufgezeigt worden ist (siehe Abschnitt A des der DBA-EVO als Anhang beigefügten Informationsblatts). Danach hat die Rückerstattung nicht durch Einzelanträge der Arbeitnehmer zu erfolgen, sondern durch einen vom Arbeitskräftegesteller eingereichten Sammelantrag, der die in Abschnitt A lit. c des Informationsblatts geforderten Angaben enthä...