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Arbeitsrechtliche Folgen der BWG-Novelle 2010
Inkrafttreten – Einmalzahlungen – vorzeitige Beendigung des Dienstvertrags – Abfertigung
Mit der Novelle zum Bankwesengesetz (BWG) sollen Kreditinstituten gewisse Restriktionen bei Bonuszahlungen auferlegt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich Boni an langfristigen Zielvorgaben orientieren. Aus den Vorgaben des BWG ergeben sich jedoch zahlreiche arbeitsrechtliche Unklarheiten. Dieser Beitrag behandelt die m. E. wesentlichsten Fragestellungen und bietet einen praxisgerechten Lösungsansatz.
Grundsätzliches zur BWG-Novelle 2010
Um den Vorgaben der CRD-III-Richtlinie zu entsprechen, wurde das BWG mit novelliert. Mit der BWG-Novelle 2010 wurden erstmals Bestimmungen über die Vergütungspolitik und die Vergütungspraktiken für einen bestimmten Kreis von Mitarbeitern von Banken erlassen. Im Wesentlichen sollen Kreditinstitute dazu verpflichtet werden, für alle Kategorien von Mitarbeitern, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Kreditinstitute auswirkt, eine Vergütungspolitik sowie Vergütungspraktiken festzulegen und anzuwenden, die mit einem wirksamen Risikomanagement vereinbar sind. So sollen die Vergütungspolitik und -praxis das Eingehen von unangemessen hohen Risiken nicht belohnen, sondern vielmehr an Parametern der Nachhaltigkeit und Langfristigkeit ausgerich...