BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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Anlage zu § 23a
Berechnung der Quote der Kapitalpufferanforderung für den antizyklischen Kapitalpuffer
Die Quote der Kapitalpufferanforderung für den antizyklischen Kapitalpuffer ist der gewichtete Durchschnitt der Quoten der Kapitalpufferanforderungen für den antizyklischen Kapitalpuffer, die in den Rechtsräumen, in denen die wesentlichen Kreditrisikopositionen des Kreditinstituts oder der Kreditinstitutsgruppe belegen sind, gelten, oder die aufgrund des § 23b Abs. 2 oder 3 anzuwenden sind. Für die Berechnung des gewichteten Durchschnitts haben Kreditinstitute und Kreditinstitutsgruppen auf jede anwendbare Quote antizyklischer Puffer den Quotienten aus den gemäß Teil 3 Titel II und IV der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ermittelten Gesamteigenmittelanforderungen zur Unterlegung der wesentlichen Kreditrisikopositionen in dem betreffenden Rechtsraum und den Gesamteigenmittelanforderungen zur Unterlegung des Kreditrisikos aller wesentlichen Kreditrisikopositionen anzuwenden.
Setzt die FMA gemäß § 23 Abs. 9 für die Kapitalpufferanforderung für den antizyklischen Kapitalpuffer eine Quote von über 2,5 vH des nach Art. 92 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 berechneten Gesamtrisikobetrags...