BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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S. 898Anlage zu § 22
(entfallen)
EB zu BGBl I 2013/184
Zum Entfall der Anlagen 1 und 2 zu § 22:
Durch die Neugestaltung des § 22 haben die bisherigen Anlagen zu dieser Bestimmung zu entfallen. Der Inhalt der Anlage 2 findet sich fortan in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. xxx/2013.