BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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§ 107 Inkrafttreten und Vollziehung
EB zu BGBl I 2021/199
Zu Abs 105:
Inkrafttretensbestimmung,
EB zu BGBl I 2021/98
Zu Abs 104:
Bestimmungen für das Inkrafttreten infolge der Umsetzung des Art. 2 der Richtlinie (EU) 2019/878.
EB zu BGBl I 2018/36
Zu Abs 99:
Bestimmung zum Inkrafttreten. Da die Novelle BGBl. I Nr. 150/2017, die ebenfalls Änderungen in § 3 vorsieht, erst mit in Kraft treten wird, wurde dieses Datum auch für die vorliegende Novelle als frühester Zeitpunkt des Inkrafttretens festgelegt. Im Hinblick auf die neuen Vorgaben für den Aufsichtsrat und den Risikoausschuss wurde als Zeitpunkt des Inkrafttretens der gewählt, um den Kreditinstituten eine angemessene Anpassungsfrist einzuräumen.
EB zu BGBl I 2018/17
Zu Abs 97a:
Enthält die Inkrafttretensbestimmung.
EB zu BGBl I 2017/150
Zu Abs 98:
Inkrafttretensbestimmung
EB zu BGBl I 2017/136
Zu Abs 95:
Inkrafttretensbestimmung
EB zu BGBl I 2016/118
Zu Abs 94:
Mit dem FM-GwG, das zukünftig eine einheitliche gesetzliche Grundlage für die Beaufsichtigung aller Verpflichteten im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, z...