BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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§ 105 Verweise und Verordnungen
EB zu BGBl I 2021/98
Zu Abs 5, 7, 10 und 18:
Hiermit erfolgt eine Anpassung der Verweise im Hinblick auf die aktuellen Fassungen der betroffenen EU-Rechtsakte.
In Abs. 18 wird aus redaktionellen Gründen ein Verweis auf die Verordnung (EU) 2017/2402 aufgenommen.
EB zu BGBl I 2018/37
Zu Abs 16:
Einfügen des Verweises auf die DSGVO.
EB zu BGBl I 2018/36
Zu Abs 17:
Verweiskonkretisierung.
EB zu BGBl I 2017/150
Zu Abs 15:
Festlegung der anzuwendenden Fassung der Verordnung (EU) 2016/867.
EB zu BGBl I 2016/118
Zu Abs 7:
Mit dem FM-GwG, das zukünftig eine einheitliche gesetzliche Grundlage für die Beaufsichtigung aller Verpflichteten im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG und der Richtlinie 2006/70/EG, ABl. Nr. L 141 vom S. 73, im Zuständigkeitsbereich der FMA für die Zwecke der Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung enthalten wird, werden die bisherigen § 40 bis § 41 obsolet. Die Verweise auf diese Bestimmungen werden daher entsprechend angepasst. We...