BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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§ 100
EB zu BGBl I 1998/126
Die Änderung ist auf Grund des neuen § 1 Abs. 5 erforderlich und entspricht hinsichtlich der zivilrechtlichen Folgen des unbefugten Betriebs von Bankgeschäften der Systematik des bisherigen § 100.
EB zu BGBl 1993/532: siehe Vorauflage.
Literatur
Koziol, § 1 Abs 4 KWG – Eine verfehlte zivilrechtliche Sanktion, ÖBA 1991, 734; Schobel, Grenzüberschreitende Bankgeschäfte, Gehilfenzurechnung im Aufsichtsrecht und die sonderbare zivilrechtliche Sanktion des § 100 BWG, RdW 2008, 28.
Übersicht der Kommentierung
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I. Regelungsstruktur
1
Diese Bestimmung enthält zivilrechtliche Sanktionen einerseits im Hinblick auf den konzessionslosen Betrieb von Bankgeschäften (Abs 1), andererseits betreffend den sog „Differenzeinwand“ (Abs 2).
II. Teilunwirksamkeitssanktion (Abs 1)
2
Die zivilrechtliche Teilunwirksamkeitssanktion des Abs 1 entspricht ihrem Wesen nach § 94 Abs 2 WAG aF, der sich auf die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Berechtigung bezieht, allerdings in der demonstrativen Aufzählung der Vergütungsarten anders als § 100 Abs 1 nur Provisionen, nicht aber Zinsen na...