BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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§ 99g
EB zu BGBl I 2018/37
Zu Abs 3 Z 3:
Dies ist eine redaktionelle Anpassung des Verweises an die DSGVO. Es liegt kein Anwendungsfall des Transformationsverbots vor, da es sich bei dieser Bestimmung um die zwingende Umsetzung von Unionsrecht handelt.
EB zu BGBl I 2013/184
Hiermit wird Art. 71 der Richtlinie 2013/xx/EU umgesetzt. Die geeignete Stelle im Sinne des Abs. 1 ist durch die Geschäftsleitung festzulegen und sollte außerhalb der standardisierten Berichtslinien eingerichtet sein, es käme hierfür insbesondere die interne Revision in Betracht. (s. dazu auch EBA Guidelines on Internal Governance (GL 44), III, Titel II, Nummer 17 vom ). Die geeignete Stelle muss dabei jedoch nicht zwingend institutsintern eingerichtet werden, sondern kann beispielweise auch in einem übergeordneten Kreditinstitut oder bei dezentralen Sektoren in einer Zentralstelle des Sektors angesiedelt werden.
Literatur
Baier, Whistleblowing als Trend im (europäischen) Kapitalmarktrecht, ZFR 2017, 428; Gruber/N. Raschauer, Whistleblowing (2015); Majcen, FMA-Whistleblowing-Hinweisgebersystem: Sind alle Hinweise zulässig? ÖBA 2014, 486; Pabel, Der grundrechtliche Schutz des Whistle-Blowing, FS Berka (2013) ...