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Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 98

Martin Oppitz

EB zu BGBl I 2021/98

Zu Abs 1b und 1c:

Abs. 1b setzt teilweise Art. 66 Abs. 1 Buchstabe e der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878 um. Die weiteren Umsetzungsmaßnahmen dazu finden sich in § 99c, 99d und 99f, die Ergreifung von Aufsichtsmaßnahmen (Art. 66 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Art. 66 Abs. 2 Buchstabe b der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878) ist bereits auf Basis des aktuellen Rechtsbestandes gemäß § 70 Abs. 4 möglich.

Abs. 1c setzt teilweise Art. 67 Abs. 1 Buchstabe q der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878 um. Die weiteren Umsetzungsmaßnahmen dazu finden sich in § 99c, 99d und 99f, die Ergreifung von Aufsichtsmaßnahmen (Art. 66 Abs. 1 Buchstabe q in Verbindung mit Art. 67 Abs. 2 Buchstabe b der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878) ist bereits auf Basis des aktuellen Rechtsbestandes gemäß § 70 Abs. 4 möglich.

Zu Abs 2 Z 5 und 12:

Z 5 wird aufgrund der Änderungen in § 30 Abs. 6 entsprechend angepasst. In Z 12 wird eine Verweisanpassung vorgenommen.

Zu Abs 5:

Hiermit wird Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 67 Abs. 1 Buchstaben a und d und Abs. 2 Buch...

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