BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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§ 8 Konzessionsmitteilungen
EB zu BGBl I 2021/98
Im Einleitungsteil wird eine redaktionelle Berichtigung vorgenommen, da die Erstnennung der EBA mitsamt Langzitat künftig bereits in § 3 Abs. 11 erfolgen wird.
Durch die neuen Z 2a bis 2c und die Streichung des bisherigen Schlussteils dieser Bestimmung werden die Änderungen in Art. 47 Abs. 2 der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878 umgesetzt.
EB zu BGBl I 2015/117
Hiermit wird Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2014/49/EU umgesetzt.
EB zu BGBl I 2013/184
Setzt Art. 8 der Richtlinie 2013/xx/EU um.
EB zu BGBl I 2011/145
In Umsetzung der Art. 6, 14, 17 Abs. 2 1. Satz, 38 Abs. 2 der Richtlinie 2006/48/EG idF der Richtlinie 2010/78/EU sollen umfassende Informationspflichten der FMA gegenüber der Europäischen Kommission (EK) und der EBA betreffend Konzessionserteilungen und ‑entzügen vorgesehen werden.
Übersicht der Kommentierung
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I. Regelungsinhalt
1
§ 8 statuiert europarechtlich vorgeprägte konzessionsbezogene Mitteilungspflichten der FMA an die EBA (jedoch nicht an die EZB). Normadressatin ist somit die FMA.
2
Aus Z 2 ergibt sich, dass die Mitteilungspflichten nur in Bezug auf CRR-...