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Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 94

Martin Oppitz

EB zu BGBl I 2014/59

Zu Abs 5:

Redaktionelle Anpassung.

EB zu BGBl 1993/532 bis BGBl I 2007/60: siehe Vorauflage.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Regelungszweck und ‑systematik
16
II.
Verwaltungsstrafrecht
7

I. Regelungszweck und ‑systematik

1

§ 94 dient der Hintanhaltung einer Irreführung des Publikums bzw der Sicherheit des Verkehrs; daran schließen sich kunden- und funktionsschutzorientierte Überlegungen, einer Erschütterung des Vertrauens in das Bankwesen vorzubeugen. MaW: Zweck dieses Bezeichnungsschutzes ist somit die Bewahrung des Publikums vor Schäden, die es daraus erleiden könnte, jemanden für ein Kreditinstitut zu halten, dem die entsprechende Bewilligung fehlt. Das Verbot des § 94 wirkt absolut und wird nur durch den Besitz bestimmter Berechtigungen durchbr...

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