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Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 91

Martin Oppitz

EB zu BGBl I 2021/98

Zu Abs 2:

In Abs. 2 wird eine redaktionelle Berichtigung vorgenommen.

EB zu BGBl 1993/532 bis BGBl I 2001/97: siehe Vorauflage.

1

Abs 1 verweist hinsichtlich der öffentlichen Bekanntmachungen auf die Vorschriften der IO. Einschlägig ist § 255 IO, welcher die Aufnahme in die Insolvenzdatei (§ 256 IO) vorsieht.

2

Abs 2 enthält Beschränkungen der Möglichkeit der Einsicht in die Ediktsdatei. Der im Klammerausdruck enthaltene Verweis wurde im Zuge der Novelle BGBl I 2021/98 durch Nennung von § 256 IO aktualisiert.

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