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Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 7b Konzessionserteilung bei Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften

EB zu BGBl I 2021/98

Durch Abs. 1 wird Art. 21a Abs. 1 und 7 der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878 umgesetzt. Als „konsolidierende Aufsichtsbehörde“ ist definitionsgemäß die unter Art. 4 Abs. 1 Nr. 41 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 beschriebene Aufsichtsbehörde zu verstehen; die FMA ist dann konsolidierende Aufsichtsbehörde, wenn sie gemäß § 30, der Art. 111 der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878 umsetzt, als solche bestimmt wird. Es ist folglich jedoch auch nicht ausschließbar, dass im Inland ansässige (gemischte) Finanzholdinggesellschaften ihre Anträge auf Konzessionierung beziehungsweise Zulassung oder auf Befreiung von der Konzessions- beziehungsweise Zulassungspflicht an Behörden richten müssen, die ihren Sitz außerhalb Österreichs haben, nämlich dann, wenn die FMA nicht die konsolidierende Aufsichtsbehörde der Gruppe ist, der die betroffene (gemischte) Finanzholdinggesellschaft angehört. Um diese Besonderheit entsprechend zu berücksichtigen, finden sich in § 7b neben Verweisen auf die entsprechenden Bestimmungen d...

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