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Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 86

Martin Oppitz

EB zu BGBl 1993/532 und BGBl 1996/445: siehe Vorauflage.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Gesetzliche Stundung (Abs 1)
1
II.
Feststellung des finanziellen Standes (Abs 2)
2, 3
III.
Sicherstellungs-, Ausbezahlungs- und Befriedigungsverbot (Abs 3)
4
IV.
Konkurs- und Exekutionssperre (Abs 4)
5
V.
Fortlaufhemmung (Abs 5)
6
VI.
Aufrechnungsprivileg für Einleger (Abs 6)
7

I. Gesetzliche Stundung (Abs 1)

1

Durch Abs 1 wird eine gesetzliche Stundung von Altforderungen verfügt. Die Fälligkeit der Forderung selbst wird durch diese Zwangsstundung nicht aufgeschoben, sondern bloß die Geltendmachung der Forderung (abgeschwächte oder reine Stundung). Aufgrund des Verweises auf die gemeinschaftliche Konkursmasse ergibt sich die Differenzierung, dass Ansprüche, die aus Sondermassen zu befriedigen sind, nicht der Zwangsstundung unterliegen.

II....

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