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Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 84

Martin Oppitz

EB zu BGBl 1993/532

Dieser regelt die Bestellung, die Rechte und Pflichten, die Entlohnung sowie den Widerruf der Bestellung der Aufsichtsperson, wobei sich diese Bestimmung an die in der KO enthaltenen Bestimmungen über die Bestellung des Masseverwalters anlehnt.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Bestellung und Aufgaben der Aufsichtsperson (Abs 1)
13
II.
Einsichtnahmerecht und spezielle Befugnisse der Aufsichtsperson (Abs 2)
46
III.
Widerruf der Bestellung (Abs 3)
7
IV.
Vergütung (Abs 4)
8
V.
Bekanntmachung (Abs 5)
9

I. Bestellung und Aufgaben der Aufsichtsperson (Abs 1)

1

Die Anordnung der Geschäftsaufsicht hat mit der Bestellung einer Aufsichtsperson einherzugehen. Die Möglichkeit, auch eine juristische Person als Aufsichtsperson zu bestellen, ist bereits in § 82 Abs 4 vorgesehen. Vor Bestellung der Aufsichtsperson ist die FMA anzuhören (§ 82 Abs 5).

2

Der Aufgabenkreis der Aufsichtsperson ist in Abs 1 Satz 2 allgemein im Hinblick auf die Überwachung der Geschäftsführung des Kreditinstituts geregelt. Diese generalklauselartige Aufgabenzuweisung wird durch Einzelbestimmungen konk...

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