BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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§ 83
EB zu BGBl I 2014/59
Zu Abs 5:
Verweisanpassung.
EB zu BGBl 1993/532 bis BGBl I 2006/141: siehe Vorauflage.
Literatur
Engelhart, Die Geschäftsaufsicht über Kreditinstitute und ihre Auswirkungen auf das Konkursverfahren (2004); Flessner, Das Insolvenzrecht für Banken, ÖBA 2010, 655; Fruhstorfer, Sanierung von Wertpapierdienstleistern – das Geschäftsaufsichtsverfahren, ZIK 2008, 192; Schumacher, Bankpleiten, Geschäftsaufsicht und Insolvenzgründe, in FS Sprung (2001) 343; Werres, Grundrechtsschutz in der Insolvenz (2007).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Antragslegitimation und ‑voraussetzungen (Abs 1) | |
II. | Inhalt des Antrags und Zulässigkeitsprüfung (Abs 2, 3) | |
III. | Verständigung von Behörden (Abs 4) | |
IV. | Geschäftsaufsicht über inländische Zweigstellen eines ausländischen Kreditinstituts (Abs 5, 6) | |
V. | Veröffentlichungsvorschriften (Abs 7, 8) | |
VI. | Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln (Abs 9) |
I. Antragslegitimation und ‑voraussetzungen (Abs 1)
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Die Antragslegitimation hinsichtlich der Eröffnung der Geschäftsaufsicht steht nach Abs 1 sowohl überschuldeten bzw zahlungsunfähigen Kreditinstituten selbst als auch der FMA zu. Zahlungsunfähigkeit bzw Überschuldung hat das betro...