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Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 81h

Martin Oppitz

EB zu BGBl I 2003/36

Diese Bestimmung setzt Art. 30 Abs. 2 der Richtlinie [2001/24/EG] um.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Regelungsstruktur
1, 2
II.
Österreichisches Recht
3
III.
Keine amtswegige Berücksichtigung
4

I. Regelungsstruktur

1

Diese Bestimmung trifft eine Grundsatzentscheidung hinsichtlich der Anwendbarkeit der anfechtungsrechtlichen Vorschriften des Verfahrenseröffnungsstaates: Grundsätzlich kommen die Regelungen des Herkunftsmitgliedstaates, also des Staates der Verfahrenseröffnung, zur Anwendung: Nach § 81 Abs 1 und 3 sind Maßnahmen zur Sanierung eines Kreditinstituts grundsätzlich nach dem Herkunftsstaats- bzw Anerkennungsprinzip gültig.

2

In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob derartige Sanierungsmaßnahmen mit einer Begünstigungshandlung einhergehen, welche gleichzeitig eine Benachteiligung der Gesamtheit der Gläubiger bewirkt. Ist dies der Fall, so wird das Herkunftsstaatsprinzip durchbrochen, wenn der Begünstigte das Vorliegen der in Z 1 und 2 umschriebenen Voraussetzungen nachweisen kann. Die „Angreifbarkeit“ nach Z 2 inkludiert sämtliche Einwendungen des materie...

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