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Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 81g

Martin Oppitz

EB zu BGBl I 2003/36

Diese Bestimmung setzt Art. 20 lit. c der Richtlinie [2001/24/EG] um.

1

Diese Bestimmung – die nur für die Rechte des Schuldners gilt – befasst sich mit den Wirkungen einer Sanierungsmaßnahme auf eintragungspflichtige Rechte; maßgeblich ist die „lex libri.

2

Im Hinblick auf die für die Qualifikation als „unbeweglicher Gegenstand“ maßgebliche Rechtsordnung wird in der Literatur die Anwendung des Registerrechts vorgeschlagen.

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