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Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 81e

Martin Oppitz

EB zu BGBl I 2003/36

Diese Bestimmung setzt Art. 20 lit. b der Richtlinie [2001/24/EG] um.

1

Diese Bestimmung befasst sich mit Verträgen, die „zum Erwerb oder zur Nutzung eines unbeweglichen Gegenstandes“ berechtigen; erfasst ist also sowohl der (entgeltliche oder unentgeltliche) Erwerb als auch die Eingehung von Bestandverhältnissen. Der Vertrag muss zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung wirksam abgeschlossen sein. Hinsichtlich der Auswirkungen der Sanierungsmaßnahme verweist § 81e auf die lex rei sitae.

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