BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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§ 7 Erlöschen der Konzession
EB zu BGBl I 2006/104
Zu Abs 1 Z 7:
Bei der Sitzverlegung einer Europäischen Gesellschaft oder Europäischen Genossenschaft erlischt mit der Eintragung der Gesellschaft oder Genossenschaft im ausländischen Register automatisch die inländische Konzession. Unter Register ist z.B. ein Register gemäß Artikel II der Verordnung (EG) 1435/2003 oder gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) 2157/2001 zu verstehen.
EB zu BGBl 1993/532 bis BGBl I 2003/36: siehe Vorauflage.
Literatur
Jud/Grünwald, Zusammenschluss einer Sparkassen-Aktiengesellschaft mit einer bankgeschäftlich tätigen Sparkasse, ÖBA 1991, 85; Kalss, Öffentlich-rechtliche Berechtigungen und Genehmigungen bei Umgründungen, GesRZ 2000, 213; B. Raschauer, Verschmelzung einer Sparkassen-Anteilsverwaltungsgesellschaft mit einer Sparkasse, ecolex 1995, 299; Schulev-Steindl, Verwaltungsverfahrensrecht6 (2018).
Übersicht der Kommentierung
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I. Struktur
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Das BWG unterscheidet zwischen einer Konzessionsrücknahme (§ 6) – welche eines rechtsgestaltenden Aktes der FMA bedarf – und dem „Erlöschen“ der Konzession nach § 7, welches automatische Rechts...