BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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§ 77d Aufsicht durch die Europäische Zentralbank – einheitlicher Aufsichtsmechanismus
EB zu BGBl I 2014/59
Durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank wurden der Europäischen Zentralbank bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute übertragen. Die Europäische Zentralbank wird ab dem die ihr übertragenen Aufgaben im Rahmen eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus wahrnehmen. Der SSM besteht aus der Europäischen Zentralbank, den jeweiligen nationalen, für die Aufsicht über Kreditinstitute zuständigen Behörden und jenen Notenbanken, denen Aufgaben im Bereich der Bankenaufsicht übertragen wurden. In Österreich werden die Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) im Rahmen der bisherigen Aufgabenteilung im Bereich der Bankenaufsicht am gemeinsamen Aufsichtsmechanismus teilnehmen.
Die SSM-VO sieht vor, dass die Europäische Zentralbank in Wahrnehmung der ihr durch die SSM-VO übertragenen Aufgaben zuständige Behörde für sämtliche in den teilnehmenden Mitgliedstaaten zugelassenen Kreditinstitute ist. Art....