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Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 74 Meldungen

Martin Oppitz

EB zu BGBl I 2021/98

Zu Abs 1, 3, 4 und 6:

In Abs. 1 wurde aufgrund der Änderungen in § 30 Abs. 6 die Wortgruppe „übergeordnete Kreditinstitute“ durch die Wortgruppe „gemäß § 30 Abs. 6 verantwortliche Unternehmen“ angepasst. Weiters wurden Verweisanpassungen aus redaktionellen Gründen vorgenommen. Teil 7a der Verordnung (EU)Nr. 575/2013 umfasst alle Meldeanforderungen dieser Verordnung, auch jene gemäß Art. 394 und 415, die bisher separat genannt wurden. Im Wege von Teil 7a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 werden die bestehenden Meldeanforderungen angepasst und die besonderen Meldepflichten im Zusammenhang Marktrisiko („Fundamental Review of the Trading Book“) eingefügt.

In Abs. 3 wurde aufgrund der Änderungen in § 30 Abs. 6 die Wortgruppe „übergeordnete Kreditinstitute“ durch die Wortgruppe „gemäß § 30 Abs. 6 verantwortliche Unternehmen“ angepasst.

In Abs. 4 wurden aus redaktionellen Gründen Verweisanpassungen vorgenommen.

In Abs. 6 wird aus redaktionellen Gründen ein Verweis angepasst.

EB zu BGBl I 2017/136

Zu Abs 6 Z 3 lit a:

Diese Bestimmung ergänzt das bewährte System des § 74 um Meldungen für Zwecke des Monitorings und der Analyse makroprudenzieller Risiken im Immobilie...

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