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Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 72 Zusammenarbeit der Behörden

Martin Oppitz

EB zu BGBl 1993/532: siehe Vorauflage.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Amtshilfe (Abs 1)
1, 2
II.
Bundesrechenzentrum GmbH (Abs 2 und 3)
3

I. Amtshilfe (Abs 1)

1

Abs 1 enthält eine generelle Amtshilferegelung. Die unmittelbar anwendbare Verfassungsbestimmung des Art 22 B-VG verpflichtet lediglich „alle Organe des Bundes, der Länder und der Gemeinden im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereiches zur wechselseitigen Hilfeleistung“, somit Organe im organisatorischen Sinn, nicht aber Organe anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Eine über Art 22 B-VG hinausgehende Einbeziehung eines Rechtsträgers in den Kontext der Amtshilfe stellt die Erwähnung der OeNB dar. Im Hinblick auf die FMA enthält § 21 Abs 1 FMABG eine Amtshilferegelung.

2

Dem BMF selbst kommen angesichts der Etablierung der FMA kaum operative Aufsichtsagenden zu; neben § 72, Art 22 B-VG und § 21 FMABG steht dem BMF gegenüber der FMA auch § 16 FMABG zur Verfügung: Der BMF ist berechtigt, z...

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