BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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§ 71a, § 71b
EB zu BGBl I 2014/98
Zu § 71a und § 71b:
Diese Bestimmungen können entfallen, da sie durch die neuen Regelungen im Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken – BaSAG obsolet werden. Ebenfalls entfallen kann dementsprechend der Eintrag im Inhaltsverzeichnis.