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Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 71 Vor-Ort-Prüfungen

Martin Oppitz

EB zu BGBl I 2017/149

Zu Abs 6:

Im Rahmen einer Klarstellung der bestehenden Rechtslage soll eine Optimierung im Sinne einer risikoorientierten Beschleunigung des Mängelbehebungsprozesses normiert werden, indem bei Prüfberichten hoher Priorität (im Wesentlichen aufgrund der Schwere der festgestellten Mängel) nicht erst die OeNB eine Stellungnahme vom Kreditinstitut einholt, sondern dies unmittelbar durch die FMA, bereits als Maßnahme eines behördlichen Ermittlungsverfahrens erfolgt. In allen anderen Fällen soll wie bisher das geprüfte Kreditinstitut seine Stellungnahme an die Prüfer der OeNB richten (Replik). Kann dabei die Bereinigung festgestellter Mängel glaubhaft gemacht werden, müssen diese einem Ermittlungsverfahren nicht mehr zugeführt werden.

Darüber hinaus werden durch die Adaption dieser Bestimmung folgende Verpflichtungen ausdrücklich eingeführt: Verpflichtung des Kreditinstitutes zur umfassenden Information des Aufsichtsrates, Verpflichtung des Kreditinstitutes zur Übermittlung von Prüfberichten an den Bankprüfer, den Aufsichtsrat, den Staatskommissär und dessen Stellvertreter sowie die Sicherungseinrichtung und schließlich die Verpflichtung zur Erste...

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