BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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§ 69a Zuordnung der Kosten
EB zu BGBl I 2018/17
Zu Abs 8:
Anpassung der Verweise.
EB zu BGBl I 2016/118
Zu Abs 1:
Es wird klargestellt, dass die Kosten für die Beaufsichtigung von Sicherungseinrichtungen nach dem ESAEG nicht vom gemäß § 69a Abs. 1 einzurichtenden Subrechnungskreis im Rechnungskreis 1 erfasst sind.
EB zu BGBl I 2015/159
Zu Abs 4 und 6:
Mit den vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich des Mindestbetrags sowie der an der Summe der risikogewichteten Aktivposten (RWA) des Kreditinstitutes zu bemessenden Obergrenze für die Aufteilung der Aufsichtskosten von FMA und OeNB auf die Kreditinstitute soll den Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung getragen werden. Einerseits sind bedingt durch regulatorische Anforderungen und das geänderte wirtschaftliche Umfeld die RWAs nicht in dem erwarteten Ausmaß gestiegen und anderseits kann durch die Erhöhung des Mindestbetrages dem Umstand Rechnung getragen werden, dass für jedes Kreditinstitut unabhängig von der Größe ein gewisses Mindestmaß an Aufsichtsaufwand anfällt.
EB zu BGBl I 2014/98
Da Finanzholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften nunmehr einer Beaufsichtigung im Rahmen des BaSAG unterliegen, ist auch die Kostenbe...