BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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§ 69 Zuständigkeit der FMA und aufsichtliches Überprüfungsverfahren
EB zu BGBl I 2021/199
Zu Abs 1:
Der Zuständigkeitskatalog der FMA in § 69 Abs. 1 wird durch das Pfandbriefgesetz (PfandBG) erweitert, was zur Sicherstellung der Durchführung der erwachsenden bankaufsichtlichen Tätigkeiten in diesem Bereich dient.
EB zu BGBl I 2021/98
Die Überschrift wird geändert, da es in § 69 um die FMA-Zuständigkeit aber auch um das aufsichtliche Überprüfungsverfahren (SREP) geht.
Durch die Änderungen in der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/87 wird das aufsichtlichen Überprüfungsverfahren nicht grundsätzlich neu aufgesetzt. Vielmehr soll das Verfahren transparenter gemacht werden. Weiters sollen Aufsichtspraktiken innerhalb der EU harmonisiert und interpretatorische Lücken in EU-weit einheitlicher Art und Weise geschlossen werden. Wiewohl es innerhalb des Einheitlichen Europäischen Aufsichtsrahmens (SSM) schon eine weitreichende Harmonisierung des aufsichtlichen Überprüfungsprozess, z.B. im Wege von EZB-Vorgaben und ‑praktiken gibt, gab es nämlich noch Unterschiede zu Aufsichtspraktiken in Nicht-Euro-Mitgliedstaaten. Um die mehrfache Unterlegung von Risiken mit Eigenmittel...