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Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 67

Martin Oppitz

EB zu BGBl I 2014/59

Zu § 66 und 67: Verweisanpassung wegen geänderter Nummerierung im ABGB.

EB zu BGBl 1993/532: siehe Vorauflage.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Exekutionsbefreiung (Abs 1)
1
II.
Deckungsstock im Konkurs (Abs 2)
2

I. Exekutionsbefreiung (Abs 1)

1

Abs 1 enthält eine Exekutionsbefreiungsregelung. Was die Durchsetzung von Ansprüchen aus Mündelgeldeinlagen betrifft, wird zutreffend vertreten, dass diese Möglichkeit auch nach Volljährigkeit bzw Beendigung der Sachwalterstellung – nunmehr der Stellung als Erwachsenenvertreter – aufrecht bleibt.

II. Deckungsstock im Konkurs (Abs 2)

2

Für den Konkurs des Kreditinstituts sieht Abs 2 eine sonderinsolvenzrechtliche Regelung vor. Dabei sind die Querverbindungen zum Recht der Einlagensicherung zu beachten – und Gegenstand kontroversieller Diskussion: Einerseits wird vertreten, dass Forderungen aus einem Spareinlagevertrag – somit auch die Forderungen aus Mündelgeldspareinlagen – hinsichtlich des nach Erschöpfung der Sondermasse (Deckungsstockvermögen) noch verbleibenden aushaftenden Betrages aus den Mitteln der Einlagensicheru...

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