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Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 65a Veröffentlichungen betreffend Corporate Governance und Vergütung

Leo Chini

EB zu BGBl I 2013/184

Hiermit wird Art. 96 der Richtlinie 2013/xx/EU umgesetzt. Kreditinstitute haben demnach künftig grundlegende Mindestinformationen über die institutsspezifischen internen Maßnahmen zur Einhaltung der Corporate Governance-Bestimmungen sowie der Regelungen zu Vergütung und Country-by-Country Reporting auf ihrer Internet-Seite öffentlich einsehbar zu machen, wenn das betroffene Kreditinstitut eine Internet-Seite betreibt.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundlagen
1
II.
Vorgaben des BWG
2

I. Grundlagen

1

Gemäß Art 96 RL 2013/36/EU haben Institute, die eine Website betreiben, zu erläutern, wie sie die Anforderungen der Artikel 88 bis 95 erfüllen. Diese Artikel haben folgende Inhalte.

  • Artikel 88 Unternehmensführung und ‑kontrolle

  • Artikel 89 Länderspezifische Berichterstattung

  • Artikel 90 Offenlegung der Kapitalrendite

  • Artikel 91 Leitungsorgan

  • Artikel 92 Vergütungspolitik

  • Artikel 93 Institute, die staatliche Unterstützung erhalten

  • Artikel 94 Variable Vergütungsbestandteile

  • Artikel 95 Vergütungsausschuss

II. Vorgaben des BWG

2

Grundlage der Informationspflicht bilden folgende materiellen Vorgaben des BWG:

  • § 5 Abs 1 Z 6 bis 9a: das V...

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