BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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§ 63b Befristetes Tätigkeitsverbot
EB zu BGBl I 2016/43
Hiedurch wird § 271c Abs. 1a UGB generell für die Bankprüfung übernommen.
EB zu BGBl I 2008/70: siehe Vorauflage.
Literatur
Feuchtinger, G., Die wesentlichen Neuerungen durch das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008, Ein Überblick für die Praxis, SWK 2008, W 117; Hasenauer/Kimeswenger, Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, RWZ 2010, 63; IWP/PE 19 – Stellungnahme zu Einzelfragen zu den Unabhängigkeitsvorschriften nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) idF Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008), (2009); IWP/PG 7 – Sicherung der Qualität von Prüfungsbetrieben (idF 7/2011); Kroiss/Nowotny/Reiffenstuhl/Schima, Neue Vorschriften zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch URÄG 2008, WP-JB 2009, 25; Milla, A./Vcelouch-Kimeswenger, R./Weber, M., Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (2008); Weber, M., Das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 im Überblick, ÖJZ 2008, 425.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundlagen | |
II. | Personenkreis | |
III. | Betroffene Funktionen | |
IV. | Dauer | |
V. | Konsequenzen eines Verstoßes gegen das Tätigkeitsverbot | |
VI. | Verpflichtung des Aufsichtsrates |
I. Grundlagen
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Hier werden die Dauer und der Personenkreis der „Cooling-off-Periode“ im Sinne der Regelunge...