BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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§ 62
EB zu BGBl I 2021/98
Zu Z 14 und 17:
Vornahme von Verweisanpassungen.
EB zu BGBl I 2016/43
Die fünfjährige interne Rotation soll bei allen Kreditinstituten wie bei allen Unternehmen von öffentlichem Interesse beibehalten werden.
EB zu BGBl I 2013/184
In Z 1a wird eine redaktionelle Anpassung vorgenommen.
In Z 6a wird der Begriff „HGB“ durch den Begriff „UGB“ ersetzt.
In Z 17 wird eine redaktionelle Anpassung vorgenommen.
EB zu BGBl 1993/532 bis BGBl I 2005/59: siehe Vorauflage.
Literatur
AFRAC, Entwurf einer Stellungnahme „Vereinbare und unvereinbare Rechts- und Steuerberatungsleistungen gemäß § 271 bzw. 271a HGB“ (2006); Chini, L./Reiter, R./Reiter, R., Praxiskommentar zum Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 und zum Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (2005); Dehn, W., Der Unternehmer nach den § 1 ff UGB, ÖJZ 2006; Dellinger, M., Zur Neuordnung der Berichtspflicht des Bankprüfers gemäß § 63 Abs. 3 BWG, ÖBA 2007; FMA, Rundschreiben der österreichischen Finanzmarkaufsicht zur Berichtspflicht des Bankprüfers vom ; Gelter, M., Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe, in Bertl/Mandl, Handbuch zum Rechnungslegungsgesetz 12. Lieferung (2006); KFS/PG 1, Fachgutachten über die Durchführung von Abschlussprüfungen (); Krejci,...