BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 59a
EB zu BGBl I 2013/184
Neben rein redaktioneller Anpassungen wird hiermit teilweise Art. 89 und 90 der Richtlinie 2013/xx/EU umgesetzt.
EB zu BGBl I 2004/161: siehe Vorauflage.
Literatur
Siehe § 43
1
Stellt das übergeordnete Kreditinstitut einen Konzernabschluss gemäß IFRS auf, so ist dabei § 245a Abs 1 UGB zu berücksichtigen. Es sind die Anforderungen wie in Abs 1 und Abs 3 dargelegt aufzunehmen. Außerdem sind die entsprechenden Angaben im Konzernanhang aufzuführen. Dies bedeutet zusätzliche Anforderungen gegenüber dem § 245a UGB.