TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 59 Konzernabschluß

Leo Chini

EB zu BGBl I 2014/59

Zu § 59 Abs 7:

Redaktionelle Anpassung.

EB zu BGBl I 2013/184

Zu Abs 2 und 3:

Redaktionelle Anpassungen.

EB zu BGBl 1996/445 bis BGBl I 2001/2: siehe Vorauflage.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Grundlagen
1
II.
Beteiligungen
2
III.
Nachgeordnete Institute
3
IV.
Leasingforderungen
46
V.
Einbeziehung im Konzernabschluss
7

I. Grundlagen

1

Gegenüber der konsolidierten Berechnung der Eigenmittel gemäß § 30 ergeben sich beim Konzernabschluss einige Unterschiede. Die Verpflichtung für die Aufstellung des Konzernabschlusses hat das übergeordnete Kreditinstitut. Zunächst ist für die Art und Weise der Konsolidierung der § 30 ültig, sofern nicht in den Abs 2 und 5 anderes bestimmt wird.

Für nachgeordnete Institute, die keine Kreditinstitute sind, erfolgt die Konsolidierung gemäß § 249 Abs 2 und 3 UGB.

II. Beteiligungen

2

Beteiligungen brauchen nicht konsolidiert zu werden, wenn sich die Einbeziehung in die Kreditinstitutsgruppe gemäß Art 4 Abs 1 Z 35 CRR ergeben hätte; das bedeutet, dass mindestens 20 % der Stimmrechte oder des Kapitals des nachgeordneten Instituts direkt oder indirekt gehalten werden und diese Beteiligung von einem gruppenangehörigen Unternehmen gemeinsam mit ei...

Daten werden geladen...