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Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 44

Leo Chini

EB zu BGBl 1993/532 bis BGBl I 2007/60: siehe Vorauflage.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Normadressaten
1
II.
Vorzulegende Unterlagen
2–7
III.
Prüfung
8
IV.
Formalvorschriften
9

I. Normadressaten

1

§ 44 ist von folgenden Instituten anzuwenden:

  • Kreditinstituten,

  • Kreditinstituts-Verbünden,

  • Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute,

  • Zweigstellen von Kreditinstituten gemäß § 9 Abs 1,

  • Finanzinstituten gemäß § 11 Abs 1 und § 13 Abs 1, die Tätigkeiten nach § 1 Abs 1 Z 2 bis 8, 11 und 15 bis 17 in Österreich erbringen,

  • Zweigstellen von Kreditinstituten aus Mitgliedstaaten in Österreich,

  • Finanzinstituten aus Mitgliedstaaten in Österreich.

Ausländische Kreditinstitute sind jene, die ausschließlich außerhalb der Mitgliedstaaten nach den Vorschriften des Sitzstaates Geschäfte gemäß § 1 Abs 1 betreiben.

Der Begriff „Zweigstelle“ ausländischer Kreditinstitute ist in § 3 definiert.

II. Vorzulegende Unterlagen

2

Inländische Kreditinstitute haben folgende Unterlagen vorzulegen:

  • geprüfte Jahresabschlüsse,

  • geprüften Lagebericht,

  • geprüften Konzernabschluss,

  • geprüften Konzernlagebericht,

  • die zugehörigen Prüfungsberichte,

  • Anlagen zum Prüfungsbericht gemäß § 63 Abs 5 und

  • Angaben über die stillen Reserven.

3

Zweigst...

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