zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 42

Martin Oppitz

EB zu BGBl I 2018/36

Zu Abs 1:

Die Anpassungen der § 39 Abs. 5, 42, 73 Abs. 1 Z 11, 73a und 98 Abs. 2 Z 7 sowie die Ergänzung des § 39 Abs. 6 und des § 73 Abs. 1b haben zum Ziel, die in RZ 170 bis 172 sowie RZ 176 bis 177 der „Joint ESMA und EBA Guidelines on the assessment of the suitability of members of the management body and key function holders under Directive 2013/36/EU and Directive 2014/65/EU (EBA/GL/2017/12/ESMA71-99-598)“ vorgesehene Anforderung, dass Leiter interner Kontrollfunktionen, nämlich der Risiko- und Compliance-Funktion(en), der Internen Revision sowie der besondere Beauftragte gemäß § 23 Abs. 3 FM-GwG, bei bedeutenden Kreditinstituten im Sinne der Richtlinie 2013/36/EU – das heißt in Österreich Kreditinstitute gemäß § 5 Abs. 4 BWG – einer Eignungsüberprüfung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden unterzogen werden, ins BWG aufzunehmen. In diesem Zusammenhang werden in § 73 Abs. 1 Z 11 sowie in § 73 Abs. 1b für Kreditinstitute von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 5 Abs. 4 Anzeigeverpflichtungen betreffend die fachliche Eignung und persönliche Qualifikation der Inhaber der oben genannten Kontrollfunktionen vorgesehen. Verstöße gegen diese neuen Anzeigepflichten sollen kü...

Daten werden geladen...