BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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§ 39e Beschwerdeabwicklung
EB zu BGBl I 2016/118
Hiermit wird für Kredit- und Finanzinstitute die Pflicht zur Einrichtung von Verfahren zur Abwicklung von Beschwerden ausdrücklich gesetzlich festgelegt. Welche Sorgfalt transparenten Verfahren entspricht, orientiert sich an den Leitlinien 1, 6 und 7 der „Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel (ESMA) und das Bankwesen (EBA)“ vom , JC/2014/43, und welche Sorgfalt angemessenen Verfahren entspricht, orientiert sich an den Leitlinien 2, 3 und 5 der genannten Leitlinien. Nähere praxisnahe Auslegungen können sich aus einem Rundschreiben der FMA ergeben.
Literatur
Wolfbauer, Änderung der VERA-Verordnung im BGBl, ZFR 2017, 254.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Regelungsinhalt | |
II. | Beschwerden | |
III. | Beschwerdeführer | |
IV. | Feststellung, Analyse und Behebung von Risiken | |
V. | Transparente und angemessene Verfahren |
I. Regelungsinhalt
1
Die Verpflichtung, ein Beschwerdemanagement einzurichten, hat als Aspekt des Einleger- bzw Anlegerschutzes in verschiedene Sondergesetze Eingang gefunden; bereits § 17 Abs 5 Satz 1 WAG 2007 sah eine derartige Verpflichtung vor; die Parallelbestimmung des § 11 InvFG verpflichtet Verwaltungsgesellsch...