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Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 37 Wertstellung

Martin Oppitz

EB zu BGBl I 2018/17

Zu Abs 1 Z 2 und Abs 2:

Anpassung der Verweise.

EB zu BGBl 1996/445 bis BGBl I 2010/28: siehe Vorauflage.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Begriff der Wertstellung (Abs 1)
1, 2
II.
Wertstellungszeitpunkt (Abs 1)
38
III.
Sonstige Fälle (Abs 2)
911

I. Begriff der Wertstellung (Abs 1)

1

§ 37 behandelt ausschließlich den Geldverkehr mit Verbrauchern. Der Begriff der „Wertstellung“ (Valutierung) ist in § 37 nicht ausdrücklich definiert; es handelt sich um die Festlegung, ab welchem Tag die entsprechende Kontobuchung iS von Abs 1 auf dem Empfängerkonto gutzuschreiben und verfügbar zu machen ist; dieser Tag ist sohin auch für die Verzinsung des Kontos maßgeblich. Die Regelung gilt sowohl für Soll- als auch für Habenzinsen.

2

Die Verpflichtung, eine zeitnahe Wertstellung vorzunehmen, entspringt bereits zivilrechtlichen Anforderungen zur Interessenwahrung; kontrastierend dazu ist die Erwägung, dass Wertstellungsgewinne als Entgelttangente bei Giroverträgen anzusehen seien, weil Banken Girovert...

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