BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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§ 36 Geschäftsbeziehungen zu Jugendlichen
EB zu BGBl I 2001/2
Technisch bedingte Betragsglättung auf einen runden für Geldausgabeautomaten praktikablen Eurobetrag im Zusammenhang mit der physischen Einführung des Euros.
EB zu BGBl 1993/532 und BGBl I 2000/135: siehe Vorauflage.
Literatur
Dullinger, Bankgeschäfte Minderjähriger (I), ÖBA 2005, 670.
1
„Jugendliche“ iS dieser Bestimmung sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
2
§ 36 enthält aufsichtsrechtlich motivierte Schutzbestimmungen, welche die zivilrechtlichen Vorschriften über die Wirksamkeitsvoraussetzungen des Abschlusses von Bankgeschäften unberührt lassen. Zur verwaltungsstrafrechtlichen Sanktionierung vgl § 98 Abs 3 Z 12, Abs 5b Z 9 und Abs 5c Z 7.
3
§ 36 ist auf Zahlungsinstitute anzuwenden (§ 20 Abs 6 ZaDiG).