BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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§ 34 Verbrauchergirokontoverträge
EB zu BGBl I 2018/17
Zu Abs 2:
Anpassung der Verweise.
EB zu BGBl 1993/532 bis BGBl I 2009/66: siehe Vorauflage.
Literatur
Koch, Der Zahlungsverkehr nach dem Zahlungsdienstegesetz – Ein Überblick, ÖBA 2009, 869; Koch, Schnitt- und Reibungsflächen von ZaDiG und VKrG, ÖBA 2011, 228.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Verbrauchergirokonten (Abs 1) | |
II. | Mindestinhaltserfordernisse (Abs 2) | |
III. | Kontoinformation (Abs 3) |
I. Verbrauchergirokonten (Abs 1)
1
Die Definition der „Verbrauchergirokonten“ in Abs 1 erfordert insofern eine teleologische Reduktion, als der Begriff „Konten von Verbrauchern“ ansonsten auch Konten einbeziehen würde, welche nicht den Zwecken des Girogeschäfts (§ 1 Abs 1 Z 1) dienen. Verbraucher sind nach § 4 Z 20 ZaDiG – abweichend vom Verbraucherbegriff des KSchG – natürliche Personen, die bei den vom ZaDiG erfassten Zahlungsdienstverträgen zu Zwecken handeln, die nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Juristische Personen sind nach dem ZaDiG sohin grundsätzlich keine Verbraucher. Bei Verweisen auf das ZaDiG wird daher vom Verbraucherbegriff des ZaDiG auszugehen sein.
2
Im Hinblick auf Form- und Informationsgebote ist...