TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 30c Freistellung von der Anwendung der Liquiditätsanforderungen auf Einzelbasis

Leo Chini

EB zu BGBl I 2013/184

Die bis zum Inkrafttreten des EU-weit harmonisierten quantitativen Liquiditätsregime geltenden Anforderungen des § 25 BWG sehen keine Möglichkeit einer konsolidierten Betrachtung der Liquiditätsanforderungen vor. Mit Inkrafttreten des zukünftigen Regimes wird eine Beaufsichtigung von Liquiditätsuntergruppen und die gesamthafte oder teilweise Freistellung nachgeordneter Institute von den quantitativen Liquiditätsanforderungen auf Antrag eines Instituts, das Teil einer Kreditinstitutsgruppe ist oder einem institutsbezogenen Sicherungssystem angehört, möglich. Die Bewilligung dieser Freistellung setzt die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. xxx/2013 voraus.

Sind Institute der Liquiditätsuntergruppe in mehreren Mitgliedstaaten zugelassen und die zusätzlichen Voraussetzungen gemäß Art. 8 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. xxx/2013 werden erfüllt, kann nach Anwendung des Verfahrens in Art. 20 der Verordnung (EU) Nr. xxx/2013 durch eine gemeinsame Entscheidung der zuständigen Aufsichtsbehörden teilweise oder zur Gänze eine grenzüberschreitende Liquiditätsuntergruppe ents...

Daten werden geladen...