zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 30 Kreditinstitutsgruppe und FMA als konsolidierende Aufsichtsbehörde

Leo Chini

EB zu BGBl I 2021/98

Zu Abs 2:

Der Regelungsinhalt des bisherigen Abs. 2 findet sich künftig in adaptierter Form in Abs. 2 Z 1 und setzt Art. 111 Abs. 3 Buchstabe a und b sowie Abs. 5 erster Unterabsatz der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878 um. Die neue Z 2 setzt Art. 111 Abs. 3 Buchstabe c und Abs. 5 zweiter Unterabsatz der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878 um. Der bisherige Schlussteil des Abs. 2 wurde aus systematischen Gründen in Abs. 11 Z 2 verschoben. Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie (EU) 2019/878 betreffend Art. 111 Abs. 5 erster Unterabsatz durch ABl. Nr. 212 vom S. 20 berichtigt wurde, diese Berichtigung wurde in der jeweiligen Umsetzung berücksichtigt.

Die Z 3 und 4 setzen Art. 111 Abs. 4 und Abs. 5 erster Unterabsatz der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878 um.

Mit Z 5 wird Art. 111 Abs. 1 dritter Unterabsatz in Verbindung mit Art. 111 Abs. 5 erster Unterabsatz der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878 umgesetzt. Nur klarstellend sei an dieser Ste...

Daten werden geladen...