BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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§ 25 Auslagerung
EB zu BGBl I 2017/149
Die Auslagerung wesentlicher bankbetrieblicher Tätigkeiten ist europarechtlich nicht bindend harmonisiert. Lediglich vereinzelt finden sich in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder der Richtlinie 2013/36/EU Nebenbestimmungen zu ausgelagerten Tätigkeiten, aus welchen jedoch keine qualitativen Anforderungen an die Auslagerung folgen. Solche qualitativen Anforderungen finden sich auf europäischer Ebene lediglich in den vom Committee of European Banking Supervisors (CEBS) am veröffentlichten Leitlinien zum Outsourcing. Diese sind gemäß § 69 Abs. 5 von der FMA im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit anzuwenden, ihnen kommt jedoch keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit zu.
Aufgrund der hohen praktischen Relevanz und zur Angleichung an andere finanzmarktrechtliche Materiengesetze erscheint im Sinne der Schaffung ausreichender Rechtssicherheit die ausdrückliche Normierung von Grenzen der Auslagerung sowie von qualitativen Grundsätzen für diese als notwendig und angemessen. Die Bestimmung orientiert sich an § 25 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 – WAG 2007, BGBl. I Nr. 60/2007, und § 21 des Zahlungsdienstegesetzes – ZaDiG, BGBl. I Nr. 66/2009, und den genannten Leitlinien des CEBS, ebenso findet sich eine ähn...