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Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 24 Ausschüttungsbeschränkungen

Leo Chini

EB zu BGBl I 2021/98

Art. 141 Abs. 1 der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878 findet im bestehenden Abs. 1 Deckung.

Abs. 1 und Abs. 4 Z 3 wurden angepasst, um klarzustellen, dass das gemäß § 30 Abs. 6 verantwortliche Unternehmen für die Einhaltung der Vorgaben bei Kreditinstitutsgruppen zu sorgen hat. Weiters wurde in Abs. 2 und 3 klargestellt, dass die Vorgaben auch auf Kreditinstitutsgruppen Anwendung finden.

Art. 141 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2013/36 in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878 findet im bestehenden Abs. 2 Deckung. Im nunmehrigen Abs. 2 entfällt allerdings die bisherige Verordnungsermächtigung der FMA.

EB zu BGBl I 2014/59

Zu Abs 2:

Im ersten Satz erfolgt eine terminologische Klarstellung, da die durch Abs. 2 umgesetzte Meldepflicht nach der Systematik des BWG einer Anzeigepflicht entspricht. Im zweiten Satz wird eine redaktionelle Anpassung vorgenommen.

Zu Abs 4 Z 2:

Redaktionelle Berichtigung.

EB zu BGBl I 2013/184

Zum Entfall des bisherigen § 24:

§ 24 entfällt. Es ist auf die von der EBA gemäß Art. 17 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. xxx/2013 zu erlassenden technischen Regulierungsstandards zu verweisen.

Der b...

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