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Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 23c Kapitalpufferanforderung für Global Systemrelevante Institute

Leo Chini

EB zu BGBl I 2021/98

Abs. 1 und der unveränderte Abs. 2 setzen Art. 131 Abs. 1 der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878 um. Da die FMA bei der Ermittlung von Globalen Systemrelevanten Instituten und deren Zuordnung zu Teilkategorien die sehr detaillierten Vorgaben der delegierten Verordnung Nr. 1222/2014 der Kommission vom zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Methode zur Bestimmung global systemrelevanter Institute und zur Festlegung der Teilkategorien global systemrelevanter Institute in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1608 der Kommission vom zu beachten hat, entfallen die bisher in Abs. 1 vorgesehenen näheren Konkretisierungen (Zielbestimmungen). Da – bedingt durch diese EU-Vorgaben – auch dem Finanzmarktstabilitätsgremium letztlich keine Flexibilität mehr bei der Ermittlung von G-SRI zukommt, werden die bisherige Möglichkeit des Finanzmarktstabilitätsgremiums, die FMA auf G-SRI hinzuweisen, entfernt. Abs. 1 klärt zudem, unverändert zur bis...

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